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Kurberatung

Körperlich und seelisch erschöpft, oft überfordert, häufig krank - der Gesundheitszustand vieler Eltern ist alarmierend

Der Alltag mit Kindern kostet viel Kraft und Energie. Unabhängig davon, ob sie darüber hinaus ihren Beruf weiter ausüben, sind Eltern gefordert und oft fremdbestimmt. Eigene Bedürfnisse werden oft hintenangestellt, um den Ansprüchen zu genügen.

Entsteht hier ein Ungleichgewicht, kann es zu körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen kommen wie:

  • Erschöpfung und Nervosität
  • Rücken- und Kopfschmerzen
  • Schlaflosigkeit und Schlafmangel
  • Stimmungsschwankungen oder leichte depressive Episoden
  • Wenig Zeit und fehlende Erholungsmöglichkeiten
  • Existenzängste

Mütterkuren oder Mutter-Kind-Kuren / Väterkuren oder Vater-Kind-Kuren in den Fachkliniken des Müttergenesungswerkes haben mehr als das Ziel, die Eltern kurzfristig wieder fit zu machen. Es geht darum, dass eine Kur einen Wechsel im Leben einleitet: hin zu mehr Gesundheit, Selbstbestimmung und Lebendigkeit in der Familie.

 

Der Weg zur Kur

Nach einer telefonischen Terminabstimmung wird in einem Gespräch in der Beratungsstelle geklärt, ob eine Kur die richtige Maßnahme ist. Wenn die Kurbedürftigkeit und die Kurvoraussetzungen erfüllt sind, muss der Hausarzt oder die Hausärztin ein Attest ausstellen, in dem der Bedarf bescheinigt wird. Das heißt, es müssen Krankheit, Erschöpfung, sowie familiäre Belastungen vorliegen. Die Altersgrenze für Kinder, die für mit ihren Eltern zu einer Kurmaßnahme fahren ist gesetzlich bis zum 12. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis zum 14. Lebensjahr) festgelegt. Für behinderte Kinder gilt diese Altersgrenze nicht. Die entsprechenden Formulare liegen den Ärzten über die Praxissoftware vor.

Bei Mütter-/Väterkuren müssen die Eltern noch in Erziehungsverantwortung stehen, das bedeutet, dass das jüngste Kind noch keine 18 Jahre alt sein darf.

Weitere wichtige Fragen werden in dem Beratungsgespräch geklärt – zum Bespiel die Finanzierung der Kurmaßnahme, ob die Kur mit oder ohne Kinder stattfinden soll, oder ob für die Zeit der Kur eine Familienpflege für zu Hause in Frage kommt.

Im Anschluss daran wird der Kurantrag gemeinsam ausgefüllt und die die Beratungsstelle reicht ihn bei der zuständigen Krankenkasse ein. Bei einer Ablehnung wird die Möglichkeit eines Widerspruchs erörtert.

Wer kann eine Mütter- oder Väter-Kur machen?

Grundsätzlich können alle, die noch minderjährige Kinder erziehen, für erwachsene behinderte Kinder sorgen oder Angehörige mit einem Pflegegrad ab Stufe 0 pflegen, eine Mütter- beziehungsweise Väterkur beantragen. Dazu müssen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen und der Arzt oder die Ärztin die Krankheit und die Notwendigkeit der Maßnahme attestieren.

Eine Beratung ist auch online möglich.

Kuren für pflegende Angehörige

Die Kurberatungsstelle unterstützt ebenso pflegende Angehörige aus dem gesamten Rhein-Kreis Neuss sowie aus dem Kreis Mettmann bei der Antragstellung und Sicherstellung der Versorgung des Angehörigen während eines Kuraufenthaltes. Die Kur in einer Vorsorge- oder Rehaklinik bietet die Chance, Kraft zu tanken und gestärkt in den Pflegealltag zurückzukehren.

Kontakt

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Gabi Mitschke

Kurberatung
Caritas im Rhein-Kreis Neuss
Unter den Hecken 44
41539 Dormagen