Eine zeitlich begrenzte Entlastung für pflegende Angehörige ist die Kurzzeitpflege. Gründe dafür kann es viele geben: Die Pflegeperson hat Urlaub oder ist selbst krank, oder der beziehungsweise die Pflegebedürftige kann nach einer Krankenhausbehandlung noch nicht gleich wieder zurück nach Hause.
Die Kurzzeitpflege erfolgt in dafür zugelassenen Seniorenheimen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die medizinische Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung bis zu 28 Tagen im Jahr. Zusätzliche Kosten wie für Unterkunft und Verpflegung trägt die oder der Pflegebedürftige selbst.
Die Caritas-Seniorendienste Rhein-Kreis Neuss bieten in allen Häusern Plätze für Kurzzeitpflegegäste an. Gerne Kontakt mit dem jeweiligen Haus aufnehmen.