Die Arbeit der Caritas wird nicht einfacher. Eine wachsende Zahl von Menschen kann mit den Verwerfungen einer auseinanderdriftenden Gesellschaft, dem Druck eines immer komplexeren Arbeitsmarktes und den Herausforderungen von Globalisierung und Digitalisierung nicht mehr Schritt halten. Während also der Hilfebedarf steigt, schmilzt in Zeiten knapper öffentlicher Mittel und finanziell schlecht gestellter öffentlicher Haushalte die finanzielle Basis. Die Herausforderungen werden größer – und die öffentlichen Kassen leerer.
Darum haben wir die CaritasStiftung Rhein-Kreis Neuss ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es, Mittel zur Förderung von Jugend-, Behinderten-, Gefährdeten- und Altenhilfen sowie der Wohlfahrtspflege aufzubringen.
Spenden
Wer die Arbeit der Caritas im Rhein-Kreis Neuss unterstützen und damit Menschen in Not helfen möchte, kann dies durch eine Spende tun. Dies kann beispielsweise auch bei besonderen Anlässen (Merkblatt Anlassspende) oder bei Trauerfällen in Form einer Kondolenzspende (Merkblatt Kondolenzspende) erfolgen.
Über Ihren Beitrag würden wir uns sehr freuen.
Im Gegensatz zu Zustiftungen, die den Grundstock der Stiftung erhöhen, müssen Spenden zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden.
Zustiftungen
Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Grundstockvermögen der CaritasStiftung Rhein-Kreis Neuss. Dabei wird das Vermögen auf Dauer erhalten und es werden nur die daraus erwachsenden Erträge für karitative Zwecke verwandt. Zustiftungen können aus Geld oder Sachleistungen (zum Beispiel Immobilien) bestehen.
Für Spenden und Zustiftungen an rechtsfähige und treuhänderische Stiftungen gibt es, im Gegensatz zu Zuwendungen an andere gemeinnützige Einrichtungen, zusätzliche Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug. Mit dem Gesetz zur weiteren Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements, das zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, wurde zum Beispiel der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen angehoben.
Testamente
Die CaritasStiftung kann als Ihr Erbe eingesetzt werden, so dass Ihre letztwillige Zuwendung das Stiftungskapital mehrt und die Projekte der Caritas im Rhein-Kreis Neuss beständig unterstützt werden. Sie selbst legen im Testament fest, wie viel aus Ihrem Nachlass – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien – Sie der CaritasStiftung vererben.
Ihr Erbe beziehungsweise Vermächtnis zugunsten der CaritasStiftung kommt ungeschmälert an, da die CaritasStiftung als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und somit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist.
Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten. Außerdem sorgen wir auf Wunsch auch für eine entsprechende Grabpflege oder beispielsweise ein Jahrgedächtnis in Ihrer Pfarrkirche.
Mit Ihrem Vermächtnis und Erbe stiften Sie zusammen mit uns für die Zukunft vieler Dienste der Caritas.