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Pflegeberatung
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Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Zuverlässig und individuell, Online und/oder Vor-Ort

Sie haben einen Pflegegrad und brauchen Beratung in der häuslichen Pflege oder wurden von Ihrer Pflegekasse aufgefordert eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen? Wir bieten Beratung sowohl Online als auch bei Ihnen Vor-Ort, je nach Bedarf und Wünschen.

Füllen Sie hierzu einfach und unkompliziert das Online-Formular aus. Unsere kompetenten und geschulten Mitarbeitenden werden sich zur Terminabstimmung bei Ihnen melden. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch gerne telefonisch unter 02181 238-444 oder per E-Mail pflegeberatung@caritas-neuss.de direkt an uns wenden.

Eine Beratung nach § 37 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches SGB XI wird von der Pflegekasse übernommen und ist für Sie kostenlos.

Unsere Pflegeberatung zielt darauf ab, Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, zu unterstützen. Die Beratung bietet Ihnen ebenfalls eine Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen.

  • Unsere Beratungseinsätze nach §37.3 dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung aller Pflegebedürftiger.
  • Bei Pflegegrad 1 haben Sie halbjährlich einmal einen Anspruch auf Pflegeberatung nach § 37.3. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Pflegeberatung nach § 37.3 zwei Mal im Jahr verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist die Pflegeberatung vier Mal im Jahr Pflicht.
  • Bei der Pflegeberatung haben unsere Berater die Möglichkeit, die Wohnsituation einzuschätzen und Ihnen konkrete Tipps zur Verbesserung zu geben.
  • Beim Beratungsbesuch werden praktische Tipps für Unterstützung und Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel Hinweise zur Pflegeerleichterung, die richtige Anwendung von Hilfsmitteln sowie rückenschonende Techniken für pflegende Angehörige.
  • Die Pflegeberatung nach § 37.3 dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege. Denn die Pflegekassen möchten sicherstellen, dass Pflegegeldempfänger angemessen und fachgerecht versorgt werden. Angehörige erhalten wertvolle Rückmeldungen, ob die Pflege richtig durchgeführt wird.
  • Für Pflegegeldempfänger ist die Beratung nach § 37.3 SGB XI verpflichtend bei Pflegegrad 2 bis 5. Durch unsere Beratung erfüllen pflegende Angehörige diese Vorgabe der Pflegekasse. So vermeiden Sie mögliche Kürzungen oder den Wegfall des Pflegegeldes.

Kontakt

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI