Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen geregelt ist wer zu Entscheidungen befugt ist und wer Aufgaben zur Aufsicht wirksam wahrnimmt. Die Aufgaben und Kompetenzen sind in der Satzung und der Geschäftsordnung geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Kompetenzen und wird bei seiner Arbeit unterstützt.
Hier finden Sie das aktuelle Organigramm.
Strukturen und Prozesse, ein Qualitätsmanagement etc. ermöglichen eine angemessene Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung. Die Mittel werden ausschließlich für den angegebenen Zweck eingesetzt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Alle die Qualität unserer Leistungen beeinflussenden Abläufe, Verantwortlichkeiten und Strukturen sind in Qualitätsmanagementhandbüchern der Bereiche und im Organisationshandbuch hinterlegt. Die Regelungen sind handlungsleitend und in der Umsetzung verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser oberstes Gebot ist es, unsere Leistungen an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden und Hilfesuchenden auszurichten. Uns geht es sowohl um die Qualität unserer Dienstleistungen als auch um die Qualität der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden.
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)
Die ständige Verbesserung der Qualität der Prozesse steht für uns im Vordergrund. Sie werden regelmäßig überprüft und die gewonnenen Erkenntnisse fließen wieder zurück in die Planung, sodass ein Regelkreis entsteht. Dazu gehört auch die regelmäßige und bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vergütung
Bei der Vergütung werden der Status der Gemeinnützigkeit, der Qualifikation und der Verantwortung der jeweiligen Position berücksichtigt. Es gilt der branchenübliche Rahmen und die Mittarbeitenden werden nach den „Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ vergütet.